Mit Ihrem Kinderwagen reisen
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Die Fluggesellschaft hat meinen Kinderwagen kaputt gemacht ...
Flugreisen
Bei Baby Travel Rental rufen uns Eltern oft mit dem vertrauten Satz an: „Die Fluggesellschaft hat meinen Kinderwagen kaputt gemacht. Was soll ich tun?“ Leider kann Ihr Kinderwagen während des Transports leicht beschädigt werden oder verloren gehen. Aufgrund ihrer Größe und Form sind Kinderwagen grundsätzlich nicht besonders gut für Flugreisen geeignet. Auch wenn die Welt ohne Kinderwagen nicht untergehen würde, kann das sehr unpraktisch sein. Deshalb möchten wir Ihnen einige Tipps geben, wie Sie verhindern können, dass Ihr Kinderwagen im Flugzeug beschädigt wird, und was Sie tun können, falls es doch passiert.
Vor der Reise
Ein sperriger Kinderwagen, der in mehrere Teile zerlegt werden kann, ist anfälliger für Schäden und fehlende Teile. Erwägen Sie vor Ihrer Ankunft am Flughafen den Kauf eines Modells, das sich zu einem einzigen Stück zusammenklappen lässt.
Schirmbuggys sind günstig und eignen sich hervorragend für unterwegs, sind aber für Kinder und deutlich weniger für Babys geeignet.
Kombikinderwagen sind meist teurer, wurden aber dafür entwickelt, Ihnen das Leben zu erleichtern.
Informieren Sie sich vor der Reise über die Richtlinien Ihrer Fluggesellschaft für Kinderwagen. Einige Fluggesellschaften schreiben vor, dass nur ein vollständig zusammengeklappter Kinderwagen bis zum Abfluggate mitgenommen werden darf (Ryanair), d. h. größere Kinderwagen müssen aufgegeben werden. Außerdem verlangen Fluggesellschaften wie Ryanair und SAS, dass Kinderwagen in Schutzhüllen, beispielsweise Kinderwagentaschen, transportiert werden.
Am Flughafen ...
Abflug: Die Fluggesellschaft hat meinen Kinderwagen kaputt gemacht!
Das hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab, aber die meisten erlauben es, den Kinderwagen bis zum Abfluggate mitzunehmen. Im Hinblick auf die Schadensvermeidung ist dies die beste Option.
Die meisten Schäden entstehen am Gepäckband. Deshalb sollten Sie den Kinderwagen so lange wie möglich bei sich behalten.
Denken Sie daran, dass Sie Ihr Baby bei der Sicherheitskontrolle herausnehmen müssen, unabhängig davon, ob es schläft oder nicht. Außerdem müssen Sie den Kinderwagen auseinanderklappen und durch den Scanner führen. Berücksichtigen Sie dies, bevor Sie ihn überladen.
Klappen Sie den Kinderwagen immer vollständig zusammen. Das Personal soll nicht erst herausfinden müssen, wie er zusammenzuklappen ist, wenn es nur 25 Minuten Zeit hat, das Flugzeug abzufertigen.
Kennzeichnen Sie den Kinderwagen am Abfluggate oder bei der Gepäckaufgabe. Wenn die Fluggesellschaft ihn falsch behandelt, lässt er sich leichter wiederfinden, und Sie haben einen Nachweis, dass er aufgegeben wurde. Halten Sie die Nummern der Gepäckanhänger bereit.
Verwenden Sie eine Tragetasche oder eine andere Schutzhülle. Zusätzlich zu den oben genannten Vorteilen hinsichtlich des Gewichts schützt die Tasche auch vor Schäden wie Kratzern. Außerdem verhindert die Tasche, dass sich ein Riemen in den Gepäckgurten verfängt und dadurch Risse und Brüche verursacht.
Außerdem verhindert sie, dass die Ausrüstung nass wird.
Bei der Ankunft: Die Fluggesellschaft hat meinen Kinderwagen kaputt gemacht.
Überprüfen Sie Ihren Kinderwagen sofort, sobald Sie den Gepäckausgabebereich erreichen, und stellen Sie sicher, dass er nicht beschädigt ist.
Beachten Sie, wie die Fluggesellschaft „Schäden“ definiert. In den meisten Fällen betrachten Fluggesellschaften Kratzer am Gestell nicht als „Schäden“. Das Gepäckstück muss durchnässt, gebrochen oder sichtbar beschädigt sein, damit die Fluggesellschaft den Fall als Schadenersatzanspruch behandelt.
Wenn Ihr Kinderwagen beschädigt ist oder nicht ausgeliefert wird, müssen Sie dies sofort der Fluggesellschaft melden. Verlassen Sie den Gepäckausgabebereich nicht, ohne den Schaden zu melden. Einige Fluggesellschaften akzeptieren keine Ansprüche, wenn der Schaden nicht am Flughafen gemeldet wurde.
Bewahren Sie alle Gepäckabschnitte, Bordkarten, Gepäckanhänger – einfach alles – auf! Das erleichtert außerdem die Nachverfolgung Ihrer persönlichen Gegenstände oder die schnellere Bearbeitung von Ansprüchen.









